GDPdU-gerechter Vorruhestand für Altsystem
In vielen Unternehmen stehen Systemstillegungen an, die sorgsam vorbereitet und durchgeführt sein wollen – vor allem dann, wenn es dabei um Daten geht, die aus Nachweiszwecken noch revisionssicher vorgehalten werden müssen.
In einem gerade abgeschlossenen Projekt ging es darum zu klären, unter welchen Voraussetzungen man ein längst abgelöstes, aber GDPdU-relevantes Abrechnungssystem noch vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht abschalten kann.
Diese Frage beantwortete Consultec zusammen mit der Kassenärtzlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Nach Ausführung der erforderlichen Schritte – qualitätsgesichert durch den Revisionsverbandes ärztlicher Organisationen – konnte das Altsystem nun ganz wörtlich in den verdienten Ruhestand geschickt werden. Und die KVNO spart für mehrere Jahre entsprechende Lizenz- und Wartungsgebühren.
Fragen Sie uns, wenn auch bei Ihnen ein System stillgelegt werden und die entsprechenden Daten weiter zur Verfügung stehen sollen – sei es “einfach” revisionssicher in einem digitalen Archiv abgelegt oder aber in ein Folgesystem überführt.